Meister für Schutz und Sicherheit - Fernlehrgang / Fördermöglichkeiten, Aufstiegsbafög (Meisterbafög), Meisterbonus
Angaben zu Fördermöglichkeiten, Aufstiegsbafög (Meisterbafög) und zum Meisterbonus
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich für den Fernlehrgang „Meister für Schutz und Sicherheit“ Aufstiegsbafög (ehemals Meisterbafög) beantragen?
- Muss ich an den Online-Seminaren im Rahmen des Fernlehrgangs „Meister für Schutz und Sicherheit“ der Akademie für Sicherheit (AfS) teilnehmen?
- Muss ich an den Präsenztagen im Fernlehrgang „Meister für Schutz und Sicherheit“ der Akademie für Sicherheit (AfS) in Nürnberg teilnehmen?
- Unterstützt mich die Akademie für Sicherheit bei der Beantragung des Aufstiegsbafögs?
- Wann kann ich das Aufstiegsbafög für den Fernlehrgang „Meister für Schutz und Sicherheit“ der Akademie für Sicherheit (AfS) beantragen?
- Was passiert, wenn das Aufstiegsbafög trotzdem nicht gewährt wird. Kann ich dann vom Vertrag mit der Akademie für Sicherheit zurücktreten?
- Was passiert, wenn ich nicht alle Lehrbriefe im Rahmen des Fernlehrgang „Meister für Schutz und Sicherheit“ ordnungsgemäß bearbeite? Muss ich mit einer Kürzung / Streichung des Aufstiegsbafögs rechnen?
- Was wird durch Aufstiegsbafög alles gefördert?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Aufstiegsbafög zu erhalten?
- Wie finde ich die für mich zuständige Bafögstelle?
- Wie hoch ist die Förderung durch Aufstiegsbafög?